28. März 2026

Umzug in Zürich melden: Zuzug, Wegzug und Ummelden innerhalb der Stadt

Du ziehst in Zürich um? Dann musst du deine neue Adresse offiziell melden – das gilt immer, egal ob du innerhalb der Stadt bleibst, neu nach Zürich kommst oder die Stadt verlässt. Die Ummeldung musst du in der Regel innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Amt erledigen, online oder persönlich beim Personenmeldeamt.

Inhaltsverzeichnis

Wer nach Zürich zieht, innerhalb der Stadt umzieht oder Zürich verlässt, muss das innerhalb von 14 Tagen dem Personenmeldeamt melden. Die Kreisbüros wurden durch drei Standorte des Personenmeldeamts ersetzt, seit Mai 2026 braucht der Schalter für Adressänderungen einen Termin, und je nach Fall läuft die Meldung über die städtische Online-Umzugsmeldung, über eUmzugCH oder nur persönlich. Dieser Ratgeber zeigt, welcher Weg für Sie gilt, welche Unterlagen und Gebühren anfallen und wen Sie danach sonst noch informieren müssen, Stand September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: 14 Tage ab dem effektiven Einzug oder Auszug (MERG); eine verspätete Meldung kostet eine Ordnungsbusse von CHF 100.
  • Umzug innerhalb der Stadt: über die Online-Umzugsmeldung der Stadt, frühestens 30 Tage vor dem Einzug. Wegzug: über eUmzugCH oder mit Abmeldeerklärung, frühestens 30 Tage vor dem Auszug.
  • Zuzug aus einer Schweizer Gemeinde und Wegzug in eine Schweizer Gemeinde: online über eUmzugCH; Drittstaatsangehörige prüfen vorher, ob das für sie möglich ist.
  • Zuzug aus dem Ausland: nur persönlich mit Termin beim Personenmeldeamt Zürich Süd; die Gebühr hängt von Umzugsart und Staatsangehörigkeit ab.
  • Drei Personenmeldeämter ersetzen seit Juni 2023 die Kreisbüros: Zürich Süd (Stadthausquai 17), Zürich Nord (Hofwiesenstrasse 370) und Zürich West (Hohlstrasse 35); Schaltertermine buchen Sie über stadt-zuerich.ch/services-pma.
Mietvertrag für Zürich, Schweizer Pass und Anmeldeformular, Handy erinnert an die 14-Tage-Frist zur Ummeldung

Umzug melden in Zürich: die Fälle im Überblick

Die Meldepflicht steht im kantonalen Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und gilt für alle Personen unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. Welcher Weg für Sie gilt, hängt davon ab, woher Sie kommen und wohin Sie ziehen.

FallMeldewegFristGebühr
Umzug innerhalb der Stadt ZürichOnline-Umzugsmeldung der Stadt; Schalter mit Termin14 Tage ab UmzugNach Umzugsart, Alter und Staatsangehörigkeit; wird bei der Meldung angezeigt
Zuzug aus einer Schweizer GemeindeeUmzugCH; Schalter nur mit Termin14 Tage ab EinzugNach Umzugsart und Staatsangehörigkeit
Zuzug aus dem AuslandNur persönlich mit Termin, Personenmeldeamt Zürich Süd14 Tage ab EinzugNach Staatsangehörigkeit; Verlängerung des Ausländerausweises gebührenpflichtig
Wegzug in eine Schweizer GemeindeeUmzugCH14 Tage nach Auszug, frühestens 30 Tage vorherNach Umzugsart und Staatsangehörigkeit
Wegzug ins AuslandAbmeldeerklärung per Kontaktformular; Schalter mit Termin14 Tage nach Auszug, frühestens 30 Tage vorherNach Umzugsart und Staatsangehörigkeit

Ab wann die 14-Tage-Frist läuft

Die Frist beginnt mit dem effektiven Einzug oder Auszug, nicht mit dem Mietbeginn. Eine Anmeldung in Zürich ist erst ab dem Einzug möglich. Den Wegzug dürfen Sie frühestens 30 Tage vor dem geplanten Auszug melden; ein früher gebuchter Termin wird nicht bearbeitet.

Wer die Frist verpasst, riskiert nach der kantonalen Ordnungsbussenverordnung eine Busse von CHF 100. Kommt eine Person ihrer Melde- oder Auskunftspflicht nicht nach, darf die Gemeinde nach MERG § 7 zudem bei Arbeitgebenden, Vermietenden, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebenden Auskünfte einholen. Melden Sie sich auch verspätet; eUmzugCH bleibt nach dem eCH-Standard auch nach Ablauf der 14 Tage nutzbar.

Umzug innerhalb der Stadt Zürich

Wer innerhalb der Stadt umzieht, bleibt in Zürich angemeldet und ändert nur die Adresse. Die Meldung läuft über ein eigenes Online-Formular der Stadt, nicht über eUmzugCH, und ist frühestens 30 Tage vor dem Einzug möglich. Tipps zum Zügeltag finden Sie unter Privatumzug.

Online über die städtische Umzugsmeldung

Die Online-Umzugsmeldung der Stadt Zürich steht Ihnen offen, wenn Sie bereits in der Stadt angemeldet, volljährig und handlungsfähig sind. Bereithalten sollten Sie die Meldebestätigung, den Mietvertrag und, falls eine Gebühr anfällt, eine Karte zum Bezahlen. Ehepartner und minderjährige Kinder melden Sie im gleichen Vorgang mit, sofern sie an derselben Adresse gemeldet sind; Minderjährige dürfen keine eigene Meldung vornehmen, das übernimmt die gesetzliche Vertretung. Volljährige Kinder und Konkubinatspartner erfassen eine eigene Meldung.

Vor Ort: nur mit Termin beim Personenmeldeamt

Seit Mai 2026 nimmt das Personenmeldeamt Adressänderungen am Schalter nur noch mit Termin entgegen, an den Standorten Zürich Nord (Hofwiesenstrasse 370) oder Zürich West (Hohlstrasse 35). Mitzubringen sind Pass oder Identitätskarte, die Meldebestätigung sowie Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Untermietvertrag; ausländische Staatsangehörige zeigen zusätzlich den Ausländerausweis vor.

Parkkarte für den Zügeltag und danach

Die Anwohnerparkkarte gilt nur in der Blauen Zone des jeweiligen Postleitzahlkreises und gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Ziehen Sie in einen anderen PLZ-Kreis, wenden Sie sich an die Bewilligungsstelle der Dienstabteilung Verkehr, Mühlegasse 18/22, 8021 Zürich, Telefon +41 44 411 88 01, geöffnet Montag bis Freitag von 7.30 bis 16.00 Uhr durchgehend, vor Feiertagen bis 15.00 Uhr. Wer ein Parkkarten-Provisorium erhalten hat und 10 Tage vor dessen Ablauf die definitive Karte noch nicht besitzt, meldet sich bei der Bewilligungsstelle.

Zuzug nach Zürich

Für die Anmeldung haben Sie 14 Tage ab dem Einzug Zeit. Der Ablauf hängt davon ab, ob Sie aus einer Schweizer Gemeinde oder aus dem Ausland kommen.

Aus einer anderen Schweizer Gemeinde: eUmzugCH oder Termin

Ohne Abmeldung in der bisherigen Wohnsitzgemeinde ist keine Anmeldung in Zürich möglich; die alte Gemeinde meldet Sie nicht automatisch ab. Über eUmzugCH erledigen Sie Abmeldung und Anmeldung in einem Schritt, sofern die alte Gemeinde angeschlossen ist. Familienangehörige können Sie nur mitmelden, wenn sie an derselben Adresse gemeldet sind. Für Drittstaatsangehörige steht eUmzugCH je nach Gemeinde nur innerhalb des Kantons Zürich zur Verfügung, einzelne Gemeinden verlangen persönliches Erscheinen; prüfen Sie das vorher bei der Stadt Zürich. Persönlich geht die Anmeldung nur mit Termin über stadt-zuerich.ch/termin-pma.

Aus dem Ausland: Termin beim Personenmeldeamt Zürich Süd

Ein Zuzug aus dem Ausland ist online nicht möglich. Die Anmeldung findet persönlich beim Personenmeldeamt Zürich Süd statt, nur mit Termin über stadt-zuerich.ch/registration-pma; bei Familien erscheinen alle Familienmitglieder. Schliessen Sie nach der Anmeldung rasch die obligatorische Krankenversicherung ab. Zurückkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer melden sich vorher bei der Schweizer Vertretung ab; Gemeinden verlangen diese Abmeldung als Voraussetzung.

Unterlagen für Schweizer und ausländische Staatsangehörige

Die Stadt Zürich nennt folgende Unterlagen:

UnterlageSchweizer StaatsangehörigeAusländische Staatsangehörige
AusweisPass oder IdentitätskartePass (EU/EFTA: auch Identitätskarte), Ausländerausweis sofern vorhanden
WohnungMietvertrag, Wohnungsausweis oder UntermietvertragWie links
KrankenkasseKrankenkassenkarte aller FamilienmitgliederWie links
ZivilstandNicht verlangtEhepapiere und Geburtsscheine der Kinder, aus dem Ausland im Original
Zusätzlich aus dem AuslandKeineZusicherung der Aufenthaltsbewilligung (sofern vorhanden), Arbeitsvertrag oder Studienbestätigung
GebührNach Umzugsart und AlterWie links, zusätzlich nach Staatsangehörigkeit

Einen Heimatschein verlangt die Stadt Zürich nicht mehr; andere Gemeinden im Kanton können ihn weiterhin verlangen.

Nach der Anmeldung: Steuern, Schule, Hund, Ausländerausweis

  • Steuern: Mit dem Zuzug werden Sie in der Stadt Zürich steuerpflichtig; Hinweise zu Ihrer Situation gibt das Steueramt der Stadt Zürich.
  • Schule: Schulpflichtige Kinder melden Sie nach dem Zuzug bei der zuständigen Kreisschulbehörde an; Hinweise unter Umzug mit Kindern.
  • Hund: Hunde ab drei Monaten melden Sie innerhalb von zehn Tagen bei der Hundekontrolle der Stadtpolizei an. Neue Hundehaltende erhalten eine AMICUS-Identifikationsnummer und registrieren den Hund innert derselben zehn Tage in der Datenbank.
  • Ausländerausweis: Das Staatssekretariat für Migration sendet Ihnen das Verlängerungsgesuch drei Monate vor Ablauf der Bewilligung zu; die Prüfung durch das Migrationsamt kann einige Wochen dauern. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig, zu entrichten bei der persönlichen Vorsprache.

Wegzug aus Zürich

Den Wegzug melden Sie innert 14 Tagen nach dem Auszug, frühestens 30 Tage vor dem geplanten Wegzug.

In eine andere Schweizer Gemeinde: über eUmzugCH

Beim Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde melden Sie sich über eUmzugCH ab und in der neuen Gemeinde gleich an. Im Wegzugsjahr erhalten Sie vom Steueramt der Stadt Zürich eine Schlussabrechnung über die Steuerperiode. Die Anwohnerparkkarte geben Sie bei der Bewilligungsstelle zurück; die Rückerstattung bemisst sich nach dem Datum der Rückgabe. Hinweise zum Transport: Umzug innerhalb der Schweiz.

Ins Ausland: Abmeldeerklärung oder Termin

Ein Wegzug ins Ausland läuft nicht über eUmzugCH. Sie reichen die Abmeldeerklärung der Stadt Zürich ausgefüllt und unterschrieben über das Kontaktformular ein, innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Wegzug, oder sprechen mit Termin beim Personenmeldeamt vor. Auch hier erhalten Sie für das Wegzugsjahr eine Schlussabrechnung; was das Steueramt beim Wegzug ins Ausland sonst verlangt, steht auf seiner Seite. Beim Wegzug mit minderjährigen Kindern verlangen Gemeinden eine Sorgerechtserklärung; was die Stadt Zürich in Ihrem Fall genau verlangt, prüfen Sie vor dem Termin. Zum Transport über die Grenze: Auslandsumzug.

Abmeldebestätigung und Wohnsitzattest

Nach der Abmeldung stellt Ihnen das Personenmeldeamt auf Wunsch eine Abmeldebestätigung aus. Als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen dient das Wohnsitzattest: Es bestätigt Ihren letzten Zuzug in die Stadt Zürich und Ihren Wegzug. Die kurze Version auf Deutsch kostet CHF 20 (für Kinder gebührenfrei), auf Englisch, Französisch oder Italienisch CHF 30; die lange Version gibt es nur auf Deutsch für CHF 20. Sie bestellen es im Webshop der Stadt oder holen es ohne Termin beim Personenmeldeamt Zürich Süd, Stadthausquai 17, ab. Vor dem Auszug stehen zudem die Wohnungsübergabe und die Umzugsreinigung an.

Temporäre Landesabwesenheit: gemeldet bleiben statt abmelden

Wer befristet ins Ausland geht, aber die Wohnung in Zürich behält, meldet keinen Wegzug, sondern eine temporäre Landesabwesenheit.

Wann sie in Frage kommt

Melden müssen Sie eine temporäre Landesabwesenheit, wenn Sie sich länger als drei Monate durchgehend im Ausland aufhalten, Dauer und Rückkehr absehbar sind und Wohnsitz und Wohnung in Zürich bleiben. Bei gekündigter Wohnung gibt es keine Landesabwesenheit, sondern einen Wegzug (siehe Wohnung kündigen).

Die Höchstdauer hängt vom Status ab: Schweizer Staatsangehörige bis zu sechs Monate, in begründeten Ausnahmefällen bis zu einem Jahr, länger nie. Mit B- oder C-Bewilligung höchstens sechs Monate, die Bewilligung muss durchgehend gültig bleiben. Mit L-Bewilligung sind bis zu drei Monate ohne Meldung möglich, darüber hinaus gilt ein Wegzug.

So melden Sie die Abwesenheit

Melden Sie die Abwesenheit frühestens zwei Monate vor der Abreise, rückwirkend ist keine Meldung möglich. Das geht online über das Kontaktformular der Stadt Zürich (ein Formular pro Person) oder persönlich und ohne Termin beim Personenmeldeamt Zürich Süd mit amtlichem Ausweis. Bleiben Sie länger als gemeldet, lässt sich die Dauer anpassen, solange die Höchstdauer nicht überschritten wird. Nach der Rückkehr sprechen alle Familienmitglieder innert 14 Tagen persönlich und ohne Termin beim Personenmeldeamt Zürich Süd vor.

Da Ihr Wohnsitz bestehen bleibt, laufen Steuern, Krankenkasse und Serafe-Abgabe weiter. Vermieten Sie die Wohnung während der Abwesenheit unter, melden Sie die Untermieter innert 14 Tagen.

Junger Mann meldet seinen Umzug am Laptop über eUmzugCH online, daneben Mietvertrag und ID, Blick auf Zürich

Wochenaufenthalt und Drittmeldepflicht

Zwei weitere Fälle der Meldepflicht betreffen Personen ohne Hauptwohnsitz in Zürich und alle, die anderen Wohnraum überlassen.

Wochenaufenthalt: der Hauptwohnsitz bleibt ausserhalb

Wochenaufenthalter wohnen nur an Arbeits- oder Studientagen in Zürich. Die Anmeldung erfolgt nur mit Termin und nicht über eUmzugCH. Grenzgängerinnen und Grenzgänger buchen den Termin «Zuzug aus dem Ausland» beim Personenmeldeamt Zürich Süd und bringen Ausweis, Grenzgängerbewilligung und Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit; die Gebühr beträgt CHF 60. Studierende verlängern online, Erwerbstätige mit Termin bei Zürich Nord oder West; die Beendigung melden Sie schriftlich oder ebenfalls mit Termin dort.

Drittmeldepflicht: Vermieter, Hauptmieter, Logisgeber

Vermietende und Liegenschaftsverwaltungen melden Ein- und Auszug ihrer Mieter, Hauptmieter ihre Untermieter, Logisgeber die aufgenommenen Personen. Frist und Formular nennt die Stadt Zürich unter Drittmeldepflicht.

Personenmeldeamt statt Kreisbüro: Standorte und Termine

Die zwölf Kreisbüros der Stadt Zürich wurden bis zum 12. Juni 2023 auf drei Standorte des Personenmeldeamts zusammengeführt. Alle drei stehen Ihnen unabhängig vom Wohnkreis offen, Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr, Telefon +41 44 412 15 15.

StandortAdresseZuständigkeiten
Personenmeldeamt Zürich SüdStadthausquai 17, 8001 Zürich (Stadthaus)Zuzug aus dem Ausland (Termin), Grenzgänger, Wohnsitzattest (ohne Termin)
Personenmeldeamt Zürich NordHofwiesenstrasse 370, 8050 Zürich (Bahnhof Oerlikon)Wochenaufenthalt Erwerbstätige (Verlängerung, Beendigung), mit Termin
Personenmeldeamt Zürich WestHohlstrasse 35, 8004 Zürich (Helvetiaplatz)Wie Zürich Nord

Weitere Zuständigkeiten sehen Sie bei der Terminbuchung. Seit Mai 2026 werden Verlängerungen und Anträge von Ausländerausweisen, Adressänderungen und Wochenaufenthaltsverhältnisse nur mit Termin bearbeitet. Den Termin reservieren Sie über stadt-zuerich.ch/services-pma. Bezahlt wird bevorzugt mit Karte.

Gebühren im Überblick

Die Stadt Zürich nennt für die An-, Ab- und Ummeldung keine Pauschale. Die Gebühr richtet sich danach, ob Erwachsene oder Kinder gemeldet werden, nach der Umzugsart sowie nach Staatsangehörigkeit und Ausländerkategorie; bei der Online-Meldung wird sie vor dem Abschicken angezeigt, am Schalter bezahlen Sie mit Karte. Feste Beträge gibt es für diese Leistungen:

LeistungKostenBemerkung
An-, Ab- oder UmmeldungNach Umzugsart, Alter und StaatsangehörigkeitWird bei der Meldung angezeigt
Wohnsitzattest, kurze Version DeutschCHF 20Kinder gebührenfrei
Wohnsitzattest, kurze Version Englisch, Französisch, ItalienischCHF 30
Wohnsitzattest, lange VersionCHF 20Nur auf Deutsch
Wochenaufenthalt Grenzgänger (Termin «Zuzug aus dem Ausland»)CHF 60
Ordnungsbusse bei verspäteter MeldungCHF 100Kantonale Ordnungsbussenverordnung, Anhang 1

Nach der Meldung: Fahrzeug, Post und weitere Stellen

Die Meldung beim Personenmeldeamt informiert nur das Einwohnerregister. Die wichtigsten weiteren Stellen stehen hier, die vollständige Liste in der Umzug-Checkliste.

Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt ummelden

Die neue Adresse melden Sie dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich, auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt. Sie füllen das Onlineformular aus und senden die Fahrzeugausweise per Post an das Strassenverkehrsamt, Schützenmattstrasse 120, 8180 Bülach. Kosten und Bearbeitungsdauer nennt das Strassenverkehrsamt auf derselben Seite. Ein Abmelden des Fahrzeugs am alten Wohnort ist nicht nötig.

Dringend in den ersten Tagen

  • Post: Erteilen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post, am besten vor dem Umzug; Preise und Laufzeiten laut post.ch.
  • Strom: ewz rechtzeitig vor der Schlüsselübergabe informieren.
  • Krankenkasse: Die Adressänderung auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde melden; die Prämie kann sich mit der Prämienregion ändern.
  • Arbeitgeber, Bank, Versicherungen, Internet- und Mobilfunkanbieter informieren Sie direkt.

Den Umzug selbst übernehmen wir

Die Meldung beim Personenmeldeamt ist in wenigen Minuten erledigt, der Umzug selbst nicht. Als Zügelfirma in Zürich übernimmt Transport Zürich AG Privatumzüge in der Stadt, im Kanton und in der ganzen Schweiz. Fordern Sie eine unverbindliche Umzugsofferte an, wir melden uns mit einem Preis für Ihren Umzug.

Ummeldung bei der Behörde

Häufige Fragen zum Umzug melden in Zürich

Die kurzen Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen. Details stehen in den Abschnitten oben.

Kann ich meinen Umzug in Zürich schon vor dem Einzug melden?

Den Wegzug ja, frühestens 30 Tage vor dem geplanten Auszug; ein Termin, der weiter voraus liegt, wird nicht bearbeitet. Die Anmeldung als neu zuziehende Person ist dagegen erst ab dem effektiven Einzug möglich. Die 14-Tage-Frist läuft immer ab dem tatsächlichen Umzugsdatum, nicht ab Mietbeginn.

Für einen Umzug innerhalb der Stadt Zürich nutzen Sie die Online-Umzugsmeldung der Stadt. Für den Zuzug aus einer anderen Schweizer Gemeinde und den Wegzug in eine Schweizer Gemeinde nutzen Sie eUmzugCH. Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland und Wochenaufenthalt laufen nicht über eUmzugCH.

Ja, Ehepartner und minderjährige Kinder, die an derselben Adresse gemeldet sind, melden Sie gemeinsam; Minderjährige melden sich nie selbst, das übernimmt die gesetzliche Vertretung. Volljährige Kinder und Konkubinatspartner erfassen eine eigene Meldung. Beim Zuzug aus dem Ausland erscheinen alle Familienmitglieder persönlich zum Termin.

Die Gebühr hängt von Umzugsart, Alter und Staatsangehörigkeit ab; die Stadt Zürich zeigt sie bei der Online-Meldung vor dem Abschicken an. Belegt sind das Wohnsitzattest mit CHF 20 auf Deutsch und CHF 30 in anderen Sprachen sowie die Ordnungsbusse von CHF 100 bei verspäteter Meldung.

Die Verletzung der persönlichen Meldepflicht wird im Kanton Zürich mit einer Ordnungsbusse von CHF 100 geahndet. Zudem darf die Gemeinde nach MERG § 7 bei Arbeitgebenden, Vermietenden, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebenden Auskünfte einholen. Melden Sie sich trotzdem so schnell wie möglich.

Ja, die Post erfährt von der Gemeinde nichts. Erteilen Sie einen Nachsendeauftrag online bei der Post, möglichst vor dem Umzug; die Preise und Laufzeiten finden Sie auf post.ch. Informieren Sie ausserdem Bank, Versicherungen, Krankenkasse und Anbieter direkt.

Solange Sie die Wohnung in Zürich behalten und die Rückkehr absehbar ist, melden Sie eine temporäre Landesabwesenheit statt eines Wegzugs. Schweizer Staatsangehörige dürfen bis zu sechs Monate wegbleiben, in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr; mit B- oder C-Bewilligung höchstens sechs Monate, mit L-Bewilligung drei Monate ohne Meldung. Melden Sie die Abwesenheit frühestens zwei Monate vor der Abreise. Bei gekündigter Wohnung bleibt nur der Wegzug.

Nein. Sie melden dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich nur die neue Adresse: Onlineformular ausfüllen und die Fahrzeugausweise per Post an die Schützenmattstrasse 120, 8180 Bülach senden. Das gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt Zürich.

Nein. Die Kreisbüros wurden durch drei Standorte des Personenmeldeamts ersetzt: Zürich Süd am Stadthausquai 17, Zürich Nord an der Hofwiesenstrasse 370 beim Bahnhof Oerlikon und Zürich West an der Hohlstrasse 35 beim Helvetiaplatz. Adressänderungen, Ausländerausweise und Wochenaufenthaltsverhältnisse werden seit Mai 2026 nur mit Termin bearbeitet; den Termin buchen Sie über stadt-zuerich.ch/services-pma, dort stehen auch Adressen und Öffnungszeiten.

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